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Yachtcharter Übernahme und Rückgabe der YachtSollte der Vermieter das Boot nicht zum abgesprochenen Termin bereitstellen können, wird er in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden eine gleichwertige Segelyacht zur Verfügung stellen müssen. Diese Regelung findet man sehr häufig im Chartervertrag. Das bedeutet für den Skipper und die Crew gegebenenfalls bis zu zwei Tagen Wartezeit bis der Segeltörn beginnen kann, ohne dass dabei die Möglichkeit besteht, juristischen Druck ausüben zu können. Erst wenn es der Yachtcharter-Anbieter innerhalb dieser Frist nicht schafft, das Boot bereitzustellen, ist es möglich, vom Vertrag zurückzutreten. Der Skipper selbst muss natürlich auch Sorge tragen, die Yacht wieder termingerecht abzugeben. Widrige Winde und schlechtes Wetter werden nicht als Ausreden akzeptiert, obgleich diese Faktoren objektiv gesehen immer eine erhebliche Unsicherheit darstellen. In einem solchen Fall kann es richtig teuer werden. |
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- Stichwörter: Segelyacht, Segeltörn Klassenfahrt und Yachtcharter Privat Übernahme und Rückgabe der Yacht |