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Yachtcharter Einweisung der CrewDabei gilt eigentlich das Gleiche, wie für einen Crewvertrag. Wer will sich dabei schon als Spaßverderber zeigen, denn solche juristischen Dinge erscheinen gar so spießig und bieder. Oft genug wird eine Einweisung dann nachlässig durchgeführt oder ganz unterlassen. Doch Skipper sollten wissen, dass wenn wirklich einmal etwas Ernsthaftes auf einem Törn passieren sollte und sich anschließend herausstellt, dass eine der Ursachen an sicherheitstechnischen Mängeln und mangelhafter Vorbereitung der Crew lag, der Skipper dann haftbar gemacht werden kann. Eine ordnungsgemäße Einweisung ist nicht nur bei einer unerfahrenen Segelcrew (Betriebsausflug, Jugendliche auf Klassenfahrt etc.) Pflicht, sondern sollte immer und ohne Ausnahme gewissenhaft erfolgen. Es versteht sich von selbst, dass einige Sicherheitsregeln und Vorbereitung die Vorraussetzung für einen angenehmen Segelurlaub sind. |
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- Stichwörter: Segeln Urlaub, Yachtcharter Segeln und Segeltörn Jugendliche Einweisung der Crew |